Aktuelle Informationen

27.10.2023

26.11.2022

Wegen dringend notwendiger Sanierungsarbeiten am Musikschulgebäude findet der Instrumentalunterricht ab Dienstag, 29.11.2022 (Blockflöte und Klavier) bzw. Donnerstag, 01.12.2022 (alle weiteren Fachbereiche), in der KGS Merzenich statt. Der Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes bei den Lehrerparkplätzen (Navi: Schulstr. 15).
Wir möchten uns ganz herzlich bei der Grundschule bedanken, dass sie uns so kurzfristig aufnimmt!

11.06.2022

Coronaregeln

  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln: Hände waschen oder desinfizieren, Abstand halten, Nies- und Hustenetikette.
  • Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Krankheitssymptome aufweisen, werden dringend gebeten, den Unterricht nicht zu besuchen oder vor dem Unterrichtsbesuch einen Selbsttest zu machen.

25.04.2022

Neue Coronaregeln ab 25.04.2022

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Kinder bis zum Schuleintritt, Schüler und Schülerinnen allgemeinbildender Schulen und geimpfte, genesene oder getestete erwachsene Personen.
  • Im Musikschulgebäude behalten wir die Maskenpflicht bei. Die Masken dürfen im Unterricht am festen Sitzplatz, beim Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht und bei Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m abgenommen werden.
  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln: Hände waschen oder desinfizieren, Abstand halten, Nies- und Hustenetikette.
  • Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Krankheitssymptome aufweisen, werden dringend gebeten, den Unterricht nicht zu besuchen oder vor dem Unterrichtsbesuch einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht zu haben.

04.12.2021

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 04.12.2021) gelten folgende Corona-Regeln an der Musikschule in Merzenich:

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte. Begleitpersonen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten.
  • Alle Personen müssen getestet, genesen oder vollständig geimpft sein (3G-Regel), volljährige Schüler und Schülerinnen müssen geimpft oder genesen sein (2G-Regel). Schüler und Schülerinnen allgemeinbildender Schulen gelten durch die verbindlichen Schultestungen als getestet und müssen keinen gesonderten Nachweis vorlegen.
  • Zutritt zum Musikschulgebäude nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) oder mit FFP2- oder KN95-Maske. Die Masken dürfen am festen Sitzplatz im Unterricht und beim Blasinstrumentenunterricht abgenommen werden.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske und von der 3G-Regel ausgenommen.
  • Bei Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel befinden sich in jedem Unterrichtsraum.
  • Die Lehrkräfte sorgen für gut durchlüftete Unterrichtsräume und Flure.
  • Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Krankheitssymptome aufweisen, dürfen den Unterricht nicht besuchen.

01.12.2021

Die Adventskonzerte finden nicht statt!

Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen in der Corona-Krise müssen die für den 11.12.2021 geplanten Adventskonzerte leider ausfallen.

04.10.2021

Wir freuen uns sehr, dass es aller Voraussicht nach wieder Schülerkonzerte geben wird. Die genauen Uhrzeiten und Bedingungen folgen im November.

Die Adventskonzerte werden am Samstag, 11.12.2021 im Saal der evangelischen Gemeinde in der Severin-Böhr-Straße stattfinden.

26.08.2021

Keine wesentlichen Änderungen durch die neue Coronaschutzverordnung!
Die neue Coronaschutzverordnung für NRW gilt seit dem 20.08.2021. Für den praktischen Ablauf unserer Unterrichtsangebote ergeben sich trotz der neuen 3G-Regel keine grundlegenden Änderungen, da die meisten Musikschüler- und schülerinnen schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind. Diese müssen durch die verpflichtende Teilnahme an den Schultestungen keinen gesonderten Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen.
Nicht schulpflichtige Personen (mit Ausnahme von Kindergartenkindern) müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Dies gilt natürlich auch für alle Kollegen und Kolleginnen!

Die Regelungen im Überblick:

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Diese müssen getestet, genesen oder vollständig geimpft sein (3G-Regel). Begleitpersonen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten.
  • Zutritt zum Musikschulgebäude nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) oder mit FFP2- oder KN95-Maske. Die Masken dürfen am festen Sitzplatz im Unterricht abgenommen werden, da alle Personen getestet, genesen oder geimpft sind.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der 3G-Regel und von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.
  • In jedem Flur oder Vorraum dürfen jeweils höchstens zwei Personen warten.
  • Bei Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel befinden sich in jedem Unterrichtsraum.
  • Türklinken und Klaviertastaturen werden von den Lehrkräften regelmäßig desinfiziert.
  • Die Lehrkräfte sorgen für gut durchlüftete Unterrichtsräume und Flure.
  • Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Krankheitssymptome aufweisen, dürfen den Unterricht nicht besuchen.

15.08.2021

Herzlichen Willkommen zum neuen Schuljahr ab Mittwoch, 18.08.2021!
Präsenzunterricht wie vor den Ferien bleibt möglich, die KollegInnen werden SchülerInnen und Eltern über etwaige Änderungen und Sonderregelungen informieren.

12.05.2021

Ab heute ist der Präsenzunterricht an der Musikschule wieder möglich. Informationen hierzu finden Sie in den Pressemitteilungen des Kreises Düren.

27.04.2021

Aufgrund der hohen Corona-Inzidenzzahlen im Kreis Düren findet der Unterricht ab Mittwoch, 28.04.2021, nur noch online statt!
Wir möchten auf die Erklärung vom 26.04.2021 des Landesverbandes der Musikschulen in NRW verweisen, in dem es heißt: „Die derzeitige Verordnungslage ist seit Inkrafttreten der Bundesnotbremse im Zusammenspiel mit der Landesverordnung und weiteren lokalen Bestimmungen für alle Beteiligten juristisch höchst komplex geworden…
Am 23. April ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft getreten (gültig bis 30. Juni 2021). Darin vorgesehen ist eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG). Dort wird formuliert (§ 28b Abs.3 S.3 IFSG), dass ab einer Inzidenz von 165 für Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen Distanzunterricht verpflichtend wird…
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW teilte uns soeben mit, dass „Musikschulen … dabei als ähnliche Einrichtungen“ gelten.“

27.02.2021

Die Landesregierung von NRW hat uns letzte Woche mit der Möglichkeit überrascht, Präsenzunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule als Einzelunterricht anzubieten. Wir bemühen uns nun, dies zu organisieren. Unsere Hygienemaßnahmen wurden angepasst. Sie finden sie als Aushang in der Musikschule und hier:

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Begleitpersonen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten.
  • Zutritt zum Musikschulgebäude nur mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) oder mit FFP2- oder KN95-Maske. Die Masken dürfen nur im Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht abgenommen werden.
  • Die üblichen Abstandsregeln von 1,5 Meter zwischen zwei Personen müssen in allen Räumen und Fluren eingehalten werden. Im Blasinstrumentenunterricht beträgt der Mindestabstand 2 Meter, im Gesangsunterricht 3 Meter.
  • In jedem Flur oder Vorraum dürfen jeweils höchstens zwei Personen warten.
  • Bei Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel befinden sich in jedem Unterrichtsraum.
  • Türklinken und Klaviertastaturen werden von den Lehrkräften regelmäßig desinfiziert.
  • Die Lehrkräfte sorgen für gut durchlüftete Unterrichtsräume und Flure.
  • Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Krankheitssymptome aufweisen, dürfen den Unterricht nicht besuchen.

13.02.2021

Auch weiterhin können wir aufgrund der Corona-Maßnahmen keinen Präsenzunterricht an der Musikschule anbieten. Sobald sich Änderungen abzeichnen, werden wir alle Schülerinnen, Schüler und Eltern informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

08.01.2021 – aktualisiert am 24.01.2021

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start in’s neue Jahr!

Wie in vielen anderen Bereichen auch ist in der Musikschule bis mindestens zum 14. Februar 2021 kein Präsenzunterricht möglich, darum versuchen wir allen Schülerinnen und Schülern so viele Online-Angebote wie möglich zu machen und hoffen, Sie und euch bald gesund wiederzusehen.

13.12.2020

Der Kreis Düren hat weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, die sofort gelten. Unsere Musikschule kann deshalb bis zu den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht mehr anbieten.

Wir werden allen SchülerInnen verschiedene Formen des Online-Unterrichtes oder Nachholstunden anbieten.

Eine gute Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start in das Jahr 2021 wünscht Ihnen allen das Team der Musikschule. Bleiben Sie gesund!

10.12.2020

Am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Präsenzunterricht statt. Die Lehrkräfte bieten stattdessen Online-Unterricht oder Nachholtermine an.

Wir wünschen Ihnen und Euch eine schöne Adventszeit!

05.11.2020

Die Landesregierung NRW hat gestern abend die geltende Corona-Schutzverordnung aktualisiert: seit heute dürfen wir wieder öffnen. Natürlich gelten weiter alle unsere Hygiene- und Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus!

30.10.2020

Wir müssen die Musikschule aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung der Landesregierung NRW vom 02. bis 30. November schließen. Diese Entscheidung hat uns alle überrascht. Die einzelnen Lehrkräfte werden sich in den nächsten Tagen mit allen Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Bleiben Sie gesund!

29.10.2020

Das für den 5. Dezember 2020 geplante Adventskonzert fällt aus.

12.08.2020

Heute starten wir in das neue Schuljahr!  Bitte beachten Sie alle unsere Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise:

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Begleitpersonen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten.
  •  Zutritt zum Musikschulgebäude nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Bedarf werden Einmal-Masken zur Verfügung gestellt. Die Masken dürfen im Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht abgenommen werden.
  •  Die üblichen Abstandsregeln von 1,5 Meter zwischen zwei Personen müssen in allen Räumen und Fluren eingehalten werden. Im Blasinstrumentenunterricht beträgt der Mindestabstand 2 Meter, im Gesangsunterricht 3 Meter.
  •  In jedem Flur oder Vorraum dürfen jeweils zwei Personen warten.
  •  Bei Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel befinden sich in jedem Unterrichtsraum.
  • Türklinken und Klaviertastaturen werden von den Lehrkräften regelmäßig desinfiziert.
  • Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome aufweisen, die denen einer Corona-Infektion ähneln, dürfen den Unterricht nicht besuchen.

29.06.2020

Wir wünschen allen Familien einen schönen Sommer 2020!

04.06.2020

Auch der Blasinstrumentenunterricht kann wieder als Gruppenunterricht gegeben werden. Unsere Hygieneschutzmaßnahmen (s.u.) wurden bezüglich des Aufenthaltes in den Fluren leicht angepasst.

11.05.2020 – 06.30 Uhr

Ab heute kann in den Fächern Gitarre und Keyboard wieder Gruppenunterricht stattfinden. Blasinstrumente und Gesang werden weiterhin nur als Einzelunterricht angeboten.

06.05.2020 – 20.00 Uhr

Zur Berechnung der Gebührenerstattung für den während der angeordneten Musikschulschließung ausgefallenen Unterricht haben uns einige Anfragen erreicht. Sie können sich über unser Erstattungsverfahren hier informieren.

Bitte denken Sie daran, der jeweiligen Lehrkraft Ihre Kontoverbindung mitzuteilen, da ansonsten keine Rücküberweisung möglich ist!

03.05.2020 – 15.00 Uhr – aktualisiert am 04.06.2020

Es geht wieder los!

Ab Montag, 04. Mai, starten wir mit Einzelunterricht als erstem Schritt auf dem Weg zurück zum gemeinsamen Musizieren. Bis wir wieder uneingeschränkt in kleinen und großen Gruppen zusammen spielen können, wird es sicher noch eine ganze Zeit dauern. Vorläufig möchten wir weiter nach Kräften die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen und eindämmen helfen und uns und unsere Mitmenschen so gut wie möglich schützen. Deshalb ist die Wiederaufnahme des Unterrichts an folgende Schutzmaßnahmen gebunden:

  • Zutritt zum Musikschulgebäude haben ausschließlich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Begleitpersonen werden gebeten, außerhalb des Gebäudes zu warten.
  •  Zutritt zum Musikschulgebäude nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Bedarf werden Einmal-Masken zur Verfügung gestellt. Die Masken dürfen im Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht abgenommen werden.
  •  Die üblichen Abstandsregeln von 1,5 Meter zwischen zwei Personen müssen in allen Räumen und Fluren eingehalten werden. Im Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht beträgt der Mindestabstand 2 Meter.
  •  Im Flur im Erdgeschoss darf sich eine Person aufhalten, im Vorraum zum Blasinstrumenten- und Gesangsunterricht und im Flur im Obergeschoss dürfen jeweils zwei Personen warten.
  •  Bei Betreten der Unterrichtsräume müssen die Hände desinfiziert werden. Desinfektionsmittel befinden sich in jedem Unterrichtsraum.
  • Türklinken und Klaviertastaturen werden von den Lehrkräften regelmäßig desinfiziert.

02.05.2020 – 10.00 Uhr

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

völlig überraschend hat die Landesregierung NRW gestern in der aktualisierten Coronaschutzverordnung den Einzelunterricht an privaten und öffentlichen Musikschulen unter bestimmten Auflagen ab 04. Mai 2020 wieder zugelassen. Einige Details müssen noch abgeklärt werden und vielleicht brauchen wir auch hier und da noch ein paar Tage Vorlauf, sicher ist aber, dass wir nun langsam und verantwortungsvoll den Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.

Wir versuchen, Sie so gut wie möglich weiter zu informieren und hoffen sehr, Euch und Sie möglichst bald gesund wieder zu sehen!

30.04.2020 – 09.00 Uhr

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

seit Beginn der Corona-Krise bemühen wir uns so zeitnah wie möglich um alle relevanten Informationen zu Schul- und Kitaschließungen und natürlich auch zu den aktuellsten Verordnungen und Erlassen zu kommunalen und privaten Musikschulen und zum Musikunterricht insgesamt. Dabei verfügen wir nicht über Vorabinformationen, sondern müssen wie Sie alle die Veröffentlichung der Verordnungen abwarten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis zum 3. Mai. Wir hoffen sehr, möglichst bald wieder Einzel- und/oder Zweierunterricht als Präsenzunterricht anbieten zu können. Informationen darüber liegen uns aber noch nicht vor.

Da mittlerweile abzusehen ist, dass die Früherziehungs- und Grundkurse wahrscheinlich bis zu den Sommerferien nicht stattfinden können, bieten wir allen betroffenen Eltern an, die Verträge zum heutigen Tag (30.04.2020) zu kündigen.
Bitte erklären Sie die Kündigung formlos per Mail an Achim Hellenthal (achim.hellenthal@musikschule-in-merzenich.de) oder per Post und geben Sie unbedingt Ihre Kontoverbindung an, damit zuviel gezahlte Gebühren (3/35 des Jahresbeitrages plus eventuell noch gezahlte Beiträge für Mai) zurückerstattet werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie alle gesund!

17.04.2020 – 13.00 Uhr

Die Musikschule wird aufgrund einer neuen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW bis einschließlich 03. Mai 2020 geschlossen bleiben müssen. Die einzelnen Lehrkräfte werden sich mit allen Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Wir freuen uns darauf, Sie und Euch möglichst bald, aber vor allem gesund, wieder zu sehen!

16.03.2020 – 12.00 Uhr

Wir möchten Sie auch auf die neue Internet-Plattform der Landesregierung hinweisen: land.nrw/corona

15.03.2020 – 18.30 Uhr

Die Landesregierung NRW schließt ab Dienstag, 17.03.2020 alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen bis zum 19. April. Es findet ab sofort kein Unterricht mehr statt!

Den Pressetext zum Erlass finden sie hier. „…die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich [ist] nicht mehr gestattet.“

Bleiben Sie gesund!

15.03.2020 – 12.00 Uhr

Einzelunterricht und Unterricht in einer Zweiergruppe können vorerst weiter stattfinden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu Menschen haben oder hatten, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Infektion vorliegt, dürfen die Musikschule nicht besuchen! Allgemeine Hygieneregeln müssen besonders beachtet werden. Die Teilnahme am Unterricht ist selbstverständlich freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.

15.03.2020 – 11.00 Uhr

Alle Früherziehungskurse und Grundkurse werden ab Montag, 16.03.2020 wegen der von der NRW-Landesregierung verfügten Schulschließungen bis zum Ende der Osterferien nicht stattfinden.

Unterrichtstermine, die über die vertraglich zulässigen zwei Termine hinaus ausfallen (4.2a Unterrichtsbedingungen), werden nachgeholt. Wir werden uns diesbezüglich mit den betroffenen Eltern in Verbindung setzen.

13.03.2020

Das Frühjahrskonzert vom 21.03.2020 findet nicht statt.